Widersprüchlich und kontraproduktiv –  Marktüberwachungsstelle zur Barrierefreiheit nutzt selbst umstrittenes Overlay-Tool

Der gemeinnützige Verein „Digitale Barrierefreiheit e.V.“ kritisiert den Einsatz des kommerziellen Overlay-Tools „Eye-Able“ auf der Website der Marktüberwachungsstelle für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – trotz gegenteiliger Einschätzung durch die offiziellen Überwachungsstellen von Bund und Ländern.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein bedeutender Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe. Für die Überwachung der Einhaltung sind unter anderem die Marktüberwachungsstellen der Länder zuständig, die im Rahmen eines Staatsvertrages diese Aufgabe an die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ in Magdeburg übetragen haben.

Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet die zentrale Informationsseite der Marktüberwachungsstelle für das BFSG ein Overlay-Tool zur vermeintlichen Verbesserung der Barrierefreiheit einsetzt, das unter Fachleuten als ungeeignet und problematisch gilt.

In einer offiziellen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder wird klar von solchen Overlay-Lösungen abgeraten. Diese Werkzeuge, die sich „über“ die eigentliche Website legen, stehen einer echten barrierefreien Gestaltung häufig im Weg, beeinträchtigen Assistenztechnologien und verschleiern bestehende Mängel anstatt sie zu beheben. Die Stellungnahme ist öffentlich zugänglich unter:
https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html

Es ist ein fatales Signal, wenn ausgerechnet die Institution, die bundesweit für die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit verantwortlich ist, selbst eine als problematisch eingestufte Lösung einsetzt“, erklärt Thomas Worm, Vorsitzender des Vereins Digitale Barrierefreiheit e.V.. „Das untergräbt das Vertrauen in die Wirksamkeit und Ernsthaftigkeit der Marktüberwachung.

Der Verein hat die Marktüberwachungsstelle nun offiziell angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Zugleich fordert Digitale Barrierefreiheit e.V. die öffentlichen Stellen auf, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und die technischen wie gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit konsequent und im Sinne der Betroffenen umzusetzen – ohne Umwege über kommerzielle Scheinlösungen.